Überprüfung der Wohnungslüftung
Verschmutzte Lüftungsanlagen können die feuchte und schadstoffbelastete Luft nicht mehr abführen. Geruchsbelästigungen, schlechte Raumluft und Schimmelbildung sind die Folge.
Die Wohnungslüftung ist im Zusammenhang mit dem Energiesparen ein besonders heikles Thema. Auf der einen Seite wird versucht durch Dämmung der Gebäudehülle, Verbesserung der Qualität der Heizungsanlage, Einbau dichter Fenster, etc. den Heizenergieverbrauch zu senken, auf der anderen Seite darf die Wohnungslüftung nicht beliebig verringert werden. Eine gute, gesunde und weitgehend zugfreie Raumluftqualität mit möglichst geringen Lüftungswärmeverlusten ist für das menschliche Wohlempfinden unumgänglich.
Verschmutzte Lüftungsanlagen stellen nicht nur ein Hygieneproblem dar, die Staub-und Fettablagerungen sind hochgradig Brandgefährlich. Durch die Lüftungsschächte können sich entstehende Brände in andere Wohnungen ausbreiten.
Schornsteinfegermeister führen als Sachverständige in Mietobjekten mit Be-und Entlüftungsanlagen eine Überprüfung der Zu- und Abluftführung durch. Dieser Hygiene-und Sicherheitscheck erfolgt nach genau festgelegten Kriterien. Erforderlichenfalls werden verschmutzte Zu- und Abluftöffnungen sowie Lüftungsschächte gereinigt. Werden Mängel oder Gefahren erkannt, werden Sie von uns unverzüglich informiert.
Im Interesse der Brandsicherheit und der Wohnqualität empfehle ich Ihnen, die Wohnungslüftungsanlagen alle zwei Jahre von uns überprüfen und gegebenenfalls reinigen zu lassen.
Wir führen auch diesen Aufgabenbereich zur Ihrer Sicherheit mit der gewohnten Zuverlässigkeit und Objektivität durch.
Mängel und Funktionsstörungen an Lüftungsanlagen und ihre möglichen Ursachen
Stau, Rückstrom, Geruchsbelästigung und Schimmelbildung
- Verengung im Abluftsystem durch Verschmutzungen und Ablagerungen
- fehlende, verschlossene oder verschmutzte Außenluftdurchlasselemente
- fehlende, verschlossene oder verschmutze Zulufteinrichtung
- fehlende, verschlossene oder verschmutze Nachströmöffnungen
- verschmutze oder verschlossene Lüftungsöffnungen
- angeschlossene mechanische Lüftungseinrichtungen (Ventilatoren, Dunstabzugsanlagen)
- Undichtigkeiten (Schachtanbindung), Beschädigungen am Abluftsystem
- Behinderung des Abluftaustritts an der Mündung (Verengung, Verschmutzung)